UNVERSCHULDETER UNFALL?

Viele denken das erste was Sie tun müssen ist, Ihre eigene Haftpflichtversicherung zu informieren. Falls ich aber unverschuldet Unfallopfer geworden bin, wird es meine Haftpflichtversicherung nicht interessieren, dass mein Auto kaputt ist. Sie ist nicht zahlungspflichtig und verdient auch keinen Cent an dem Schaden. Aus diesem Grund wird sie Ihnen vielleicht Tipps geben oder auch einen KFZ-Sachverständigen schicken. Hierbei muss aber ganz klar sein, diese machen auch Kaskoschäden der Versicherung. Also im Zweifel werden Sie immer pro Versicherung rechnen. Spätestens wenn es an die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht stehen Sie alleine da. Mit etwas Glück haben Sie einen Anwalt beauftragt. Nützliche Tipps zum Thema Unfall finden Sie hierzu auch in unserem Ratgeber!

WAS ALSO TUN?

Sachverständigenbüro JoDa

Beauftragen Sie uns. Wir sind verbandsgeprüfte Sachverständige und an keine Versicherung gebunden.

Wir berechnen Ihre wahren Ansprüche und erstellen ein professionelles Schadengutachten.

Gerne beraten wir Sie auch über das weitere Vorgehen. Einen Anwalt mit der Fachrichtung Verkehrsrecht sollten Sie ebenfalls immer beauftragen. Sie kennen keinen? Kein Problem, wir arbeiten mit einigen Verkehrsrechtsanwälten täglich zusammen.
Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie schon Jahre lang bei der gleichen Versicherung versichert sind. Als Geschädigter sind Sie leider nicht besser gestellt, wie ein Fremder. Ihren Fall übernimmt ein Sachbearbeiter, der Sie nicht kennt.

WAS WENN DIE VERSICHERUNG DIE RECHNUNG NICHT ZAHLT?

Es gibt drei Arten von Unfällen:

1. Sie haben definitiv keine Schuld am Unfall!
    - Fragen Sie unabhängige Profis wie uns.

Es gibt keinen Grund die gegnerische Versicherung selber zu kontaktieren, eventuell entstehen Ihnen hierdurch sogar, Nachteile wenn Sie in die sogenannte Schadensteuerung der Versicherung geraten.
Neutrale und unabhängige Profis haben kein Interesse daran den Schaden kleinzurechnen um Kosten zu sparen.

Gerne beraten wir Sie hierzu kostenfrei!

2. Sie haben eventuell eine Teilschuld am Schaden und sind sich nicht sicher!
    - Fragen Sie unabhängige Profis wie uns.

Melden Sie den Schaden auf alle Fälle bei Ihrer Haftpflichtversicherung. Dies sollten Sie im Sinne aller Beteiligten innerhalb einer Woche tun. Da Sie aber schon von einer Teilschuld ausgehen, sollten Sie trotzdem einen einen neutralen Kfz-Gutachter und/oder eine auf verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei einschalten um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Auch im Falle einer Teilschuld beraten wir Sie gerne kostenfrei und erläutern Ihnen warum ein Schadengutachten sinnvoll ist. In den meisten Fällen werden die Kosten hier auch von den Versicherungen übernommen.

3. Sie haben eindeutig den Schaden selbst verursacht und sind sich sicher, dass Sie die volle Schuld am Schaden trifft!
    - Sie müssen den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung melden.

Für den Schaden an Ihrem Fahrzeug kommt leider niemand auf, außer sie haben eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen.

Gerne beraten wir Sie hier auch und erstellen Ihnen ein Kaskogutachten. Die entstehenden Kosten hierfür müssen Sie aber leider selber tragen. Die anfallenden Kosten erläutern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.

DAS RECHT IST AUF IHRER SEITE

Nach deutscher Rechtsprechung, haben Sie als Geschädigter, die freie Wahl eines Sachverständigen und einer Anwaltskanzlei. Auch wenn in Einzelfällen, von der gegnerischen Versicherung, ein Angebot bekommen werden, einen Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, würden wir Ihnen davon abraten. Meistens werden die KFZ-Sachverständigen direkt vom Versicherer bezahlt. Und zwar für Kasko und Haftpflichtschäden! Eine Neutralität hier zu gewährleisten ist schwer bis nahezu unmöglich.


HIER HERUNTERLADEN

Zur Vereinfachung des Ablaufs an der Unfallstelle, können Sie hier unseren Aufnahmebogen herunterladen und ausdrucken. Dieser hilft Ihnen an der Unfallstelle nach einem strukturierten Plan vorzugehen und Sie haben alle wichtige Daten für die Unfallabwicklung parat. Selbstverständlich können Sie ihn auch verwenden, um Ihrem Unfallgegner alle Daten zu geben, die er benötigt.


HABEN SIE FRAGEN ODER BENÖTIGEN UNTERSTÜTZUNG?

Schreiben Sie uns!