
Ob Verkauf, gerichtliche Auseinandersetzung oder reines Interesse: Es gibt viele gute Gründe den sicheren Verkehrswert einer Immobilie zu kennen. Sei es zur Steuerbemessung, zur eigenen Vermögensbewertung oder bei gerichtlichen Streitigkeiten. Ein Wertgutachten vom DEKRA-zertifizierten Fachmann ist in jedem Fall DIE solide Grundlage, die Sie für Ihre Entscheidung brauchen. Auf eine Bewertung von immowert dh können Sie sich stets verlassen.
Ihr Dieter Haselmayer


Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, sind sich aber unsicher über den erzielbaren Verkaufspreis? Dann sind Sie hier genau richtig. Als zertifizierter Immobilienfachmann erstelle ich Ihnen gern ein professionelles Gutachten über den aktuellen Marktwert Ihres Eigentums in Karlsruhe und Umgebung. Solch ein Gutachten orientiert sich an Kennzahlen wie beispielsweise der Lage des Objekts, dem Substanzwert und den mittel- und langfristigen Entwicklungen am Immobilienmarkt. Natürlich spielen auch individuellere Werte wie bisherige Instandhaltungsmaßnahmen oder Nutzungsperspektiven eine Rolle für die Festlegung des Marktwerts. Die Berücksichtigung aller dieser relevanten Faktoren verhindern, dass Sie einen zu niedrigen Verkaufspreis festsetzen und Ihnen bares Geld entgeht oder dass Sie einen zu hohen Preis verlangen, der mögliche Interessenten abschreckt. Haben Sie erst einmal eine realistische Vorstellung zum Verkehrswert Ihrer Immobilie gewonnen, können Sie Ihr Objekt erfolgreich am Immobilienmarkt platzieren.
Sie entscheiden, ob die vereinfachte Bewertung in Form eines Kurzgutachtens genügt oder ein ausführlicheres Vollgutachten erstellt werden soll.
Erben Sie eine Immobilie, dann klopft schon sehr bald das Finanzamt an Ihre Tür. Denn Erbschaften unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Steuerpflicht. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer legt das Finanzamt anhand des geschätzten Verkehrswertes der Immobilie fest. Leider fällt dieser aber meist zu hoch aus. Das liegt an standardisierten Verfahrensweisen zur Wertermittlung, die nur ungenaue Ergebnisse liefern. Die Immobilienbewertung erfolgt in der Regel auf Basis des örtlichen Bodenrichtwerts. Diese gibt an wieviel der Baugrund im entsprechenden Gemeindegebiet wert ist. Da die Bodenrichtwerte in vielen Gemeinden mittlerweile extrem hoch sind resultiert daraus ein stark verzerrter Verkehrswert, für den das Finanzamt dann eine zu hohe Erbschaftssteuer verlangt. Unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands einer Immobilie und den wertmindernden Faktoren, kann die Erbschaftssteuer dagegen deutlich gesenkt werden. Gern helfe ich Ihnen eine realistische Immobilienbewertung vorzunehmen, die Sie vor einer zu hohen Steuerforderung bewahrt.


Bank
Eine fachmännische Immobilienbewertung wird unter anderem dann nötig, wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks nachvollziehbar und auch rechtlich belastbar einer Bank darlegen möchten. Haben Sie beispielsweise vor Ihre Immobilie beleihen zu lassen, werden Sie die Zustimmung der Bank nur durch ein transparentes und verlässliches Gutachten erhalten, das den Zustand Ihres Objekts dokumentiert.
Finanzamt
Sie sind Vermieter und würden gern die Höhe Ihrer Abschreibungen maximieren? Auch hier hilft eine Immobilienbewertung durch einen unabhängigen Gutachter. Das Finanzamt nimmt nämlich eine standardisierte Bewertung Ihres Objekts vor, bei der die Bodenwertanteile stark ins Gewicht fallen. Das mindert die Abzugsfähigkeit und erhöht Ihre Einkommenssteuerlast. Eine Überprüfung lohnt sich also!
Persönliche Entscheidungsgrundlage
Vielleicht haben Sie derzeit ein bestimmtes Objekt im Auge, in das Sie gern investieren möchten. Gern stehe ich Ihnen als zertifizierter Fachmann für Immobilienbewertung zur Seite und überprüfe ob der angegebene Kaufpreis tatsächlich dem Wert Ihres Wunschobjekts entspricht.
Haben Sie sich für eine Scheidung entschieden, stehen eine ganze Reihe weiterer Entscheidungen an. Eine gerechte Vermögensaufteilung zu erzielen ist hierbei meist besonders schwierig. Gehört eine gemeinsame Immobilie zur Vermögensmasse, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder behält ein Ehepartner die Immobilie und zahlt den Anteil des anderen aus oder Sie verkaufen die Immobilie und teilen dann den erzielten Verkaufserlös untereinander auf.
Ob sich nun eine Seite entscheidet, den Miteigentumsanteil des anderen zu übernehmen oder ob Sie sich einvernehmlich entscheiden zu verkaufen – mit einer Immobilienbewertung durch einen Fachmann gewinnen Sie eine realistische Vorstellung vom tatsächlichen Wert Ihres Eigentums und damit auch eine solide Verhandlungsbasis. Vor allem für die Ermittlung des Zugewinns ist eine fachmännische Immobilienbewertung wichtig, da emotionale und subjektive Ansätze schnell zu einer falschen Wertvorstellung führen und eine Einigung erschweren.


Eine Möglichkeit die hohen Grundstückskosten zu umgehen stellt das Erbbaurecht dar. Ein sogenannter Erbbauvertrag wird zwischen dem Grundstückbesitzer (Erbbaurechtsgeber) und dem Grundstücksnutzer (Erbbaurechtnehmer) geschlossen. Hierdurch überlässt der Eigentümer das Grundstück seinem Vertragspartner zur zeitlich begrenzten Nutzung und bleibt gleichzeitig als Eigentümer im Grundbuch verzeichnet. Der Erbbaurechtnehmer erhält lediglich das Recht, eine Immobilie auf das Grundstück zu bauen oder wird zum Eigentümer der bereits vorhandenen Immobilie ohne das Grundstück zu kaufen. Bei Vertragsschluss wird ein jährlicher Erbbauzins vereinbart, der für die Nutzung des Grundstücks an den Erbbaurechtsgeber bezahlt wird. Ausschlaggebend für die Höhe des Erbbauzins ist der Verkehrswert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Ist bereits eine Immobilie vorhanden, wird wahrscheinlich auch eine Ablösesumme für das Objekt nach Ablauf der Vertragslaufzeit vereinbart. Möchte ein Erbbaurechtsnehmer seine Immobilie nun vor Ablauf des Vertrags verkaufen, so verkauft er das vertraglich festgelegte Erbbaurecht mit an den neuen Besitzer. Um den Verkehrswert einer solchen Immobilie zu ermitteln müssen also einige Faktoren berücksichtigt werden. Nicht nur die bestehende Restlaufzeit des Erbbauvertrags, sondern auch der aktuelle Erbbauzins oder der Liegenschaftszinssatz haben erheblichen Einfluss auf die Immobilienbewertung.
Benötigen Sie ein Gutachten, das behördlichen Anforderungen entspricht und zur Vorlage bei Gericht geeignet ist? Gern erstelle ich Ihnen ein fachlich korrektes und unabhängiges Verkehrsgutachten, das den Anforderungen i.S.d. § 194 BauGB entspricht. Für den Aufbau eines solches Gutachten gelten gesetzliche Regelungen, die unter anderem die Struktur, den Umfang und den Inhalt des Dokuments festlegen. Im Regelfall ist auch das Einholen kostenpflichtiger Informationen und Unterlagen von bestimmten Ämtern und Behörden notwendig. Ein solches Gutachten kann auch im Fall einer Betreuung oder Pflegschaft relevant werden. Soll das Eigentum einer betreuten Person veräußert werden, ist hierfür die Zustimmung des Betreuungsgerichts zwingend notwendig. Durch diese Vorschrift soll das Vermögen der betreuten Person geschützt werden, weshalb eine unabhängige monetäre Bewertung des betreffenden Eigentums nötig wird. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Betreuungsgericht wird in manchen Fällen auch ein Kurzgutachten ausreichen. Neben der Veräußerung der Immobilie könnte auch die Ablösung des Wohn- oder Nießbrauchsrechts der betreuten Person infrage kommen.
